Man kann den Verbraucher nur ganz höflich darum bitten, dies zu tun. Bei einer solchen Bitte sollte aber auch klargestellt werden, dass es keinen Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden hat, wenn er dieser Bitte nicht nachkommt.
Man kann den Verbraucher nur ganz höflich darum bitten, dies zu tun. Bei einer solchen Bitte sollte aber auch klargestellt werden, dass es keinen Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden hat, wenn er dieser Bitte nicht nachkommt.