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Channel: Kommentare zu: Handel in der EU: Kennen Sie die Gewährleistungsrechte Ihrer Kunden?
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Von: Martin Rätze

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Man kann den Verbraucher nur ganz höflich darum bitten, dies zu tun. Bei einer solchen Bitte sollte aber auch klargestellt werden, dass es keinen Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden hat, wenn er dieser Bitte nicht nachkommt.


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